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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)
im Geschäftsverkehr mit der Sestra Solar GmbH, München (nachfolgend Sestra genannt).
§ 1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Vertragsbedingungen gelten für sämtliche zwischen Sestra und dem Kunden abgeschlossenen Geschäfte. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, die Sestra nicht ausdrücklich in Textform anerkennt, sind für Sestra unverbindlich, auch wenn Sestra ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Leistungsumfang
(1) Angebote sind unverbindlich und freibleibend, sofern Sestra diese nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich bezeichnet hat. Bestellungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Auftragsbestätigung durch Sestra in Textform. Erfolgt eine solche nicht binnen 14 Tagen, so ist der Kunde an die Bestellung nicht mehr gebunden. Trotz einer wirksamen Bestellung behält sich Sestra vor, erst nach Ablauf der Widerrufsfrist nach § 355 Abs. 1-3 BGB an den Kunden zu leisten. Liefertermine müssen in Textform vereinbart werden.
(2) Die Lieferung und/oder Installation steht unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Für den Fall, dass Sestra von seinem Lieferanten im Stich gelassen wird, kann sich Sestra unter wechselseitigem Ausschluss aller Ansprüche vom Vertrag lösen. Sestra wird dem Kunden unverzüglich mitteilen, wenn eine Selbstbelieferung nicht stattfindet. Sollte die Selbstbelieferung eine unangemessen hohe Zeit in Anspruch nehmen, steht es dem Kunden frei, sich mittels einer Erklärung in Textform unter wechselseitigem Ausschluss aller Ansprüche gegenüber Sestra vom Vertrag zu lösen.
(3) Die angebotenen Produkte entsprechen dem jeweiligen Stand der Technik. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Als vereinbarte Beschaffenheit gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers. Sestra ist berechtigt, die zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Leistungen ganz oder zum Teil durch Dritte ausführen zu lassen. Sestra ist im Rahmen des Zumutbaren zu Teilleistungen berechtigt.
(4) Der Kunde hat sicherzustellen, dass die baulichen Voraussetzungen für die Lieferung und/oder Montage der bestellten Produkte am Lieferort erfüllt sind. Die Einholung etwaig erforderlicher öffentlich-rechtlicher Genehmigungen/Anzeigen bei der zuständigen Baubehörde obliegt dem Kunden.
§ 3 Zahlungsbedingungen
(1) Sämtliche vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Sestra ist berechtigt, 20% der vereinbarten Vergütung nach Auftragsbestätigung, 70% der vereinbarten Vergütung bei Lieferbereitschaft und vor Montage des Produkts sowie 10% der vereinbarten Vergütung bei Montagebeginn zu verlangen.
(3) Die vereinbarte Vergütung ist unverzüglich nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu bezahlen. Abweichende Vereinbarungen über Fälligkeit und Abzug bedürfen der Textform. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 4 Kündigung/Rücktritt
(1) Sofern der Kunde vor Beendigung des Auftrags den Vertrag kündigt oder den Rücktritt vom Vertrag erklärt, so kann Sestra zur pauschalen Abgeltung der bis zur Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen 15% der vereinbarten Vergütung verlangen. Der Gegenbeweis tatsächlich geringerer Leistungen und Aufwendungen durch den Kunden ist möglich.
(2) Abs. 1 gilt nicht, soweit zugunsten des Kunden ein Kündigungs-/Rücktrittsrecht nach § 2 Abs. 2 besteht.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte und montierte Vertragsgegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Sestra. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes pfleglich zu behandeln. Der Kunde hat Sestra unverzüglich von allen Zugriffen Dritter auf die Ware sowie von Beschädigungen und/oder der Vernichtung der Ware zu unterrichten.
§ 6 Haftung
(1) Sestra, ihre gesetzlichen Vertreter, Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen haften in den Fällen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit unbeschränkt. Im Übrigen haftet Sestra, ihre gesetzlichen Vertreter, Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Sestra, ihre gesetzlichen Vertreter, Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
Insoweit gilt Folgendes:
(i)
Sestra, ihre gesetzlichen Vertreter, Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen haften nicht für mittelbare oder Folgeschäden, ins-besondere nicht für entgangenen Gewinn.
(ii)
Die Haftung ist dem Grunde nach beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen der Lieferung und/oder Montage des Vertragsgegenstandes gerechnet werden muss. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt (§ 14 Produkthaftungsgesetz).
§ 7 Sonstiges
(1) Erfüllungsort ist München.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist München ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus den Geschäftsbeziehungen ergebenden Streitigkeiten.
(3) Alle Geschäftsbeziehungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(4) Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen von Verträgen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf dieses Textformerfordernis.