Bilder sagen mehr als Worte.
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unserer Arbeit:
Von Jahr zu Jahr sinkt die Vergütung nach dem EEG für die Stromeinspeisung und den Eigenverbrauch neuer Photovoltaik-Anlagen. Derzeit ist ein Degressionssatz von 9% p.a. angesetzt. Dieser Prozentsatz kann, abhängig vom jährlichen Zubau neuer Photovoltaik-Anlagen (Marktwachstum), von Jahr zu Jahr korrigiert werden. Jedoch ist Ihnen der Vergütungssatz des Jahres der Inbetriebnahme für 20 Jahre, ohne Korrekturen staatlich zugesichert.
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- Zugrunde gelegt für die Berechnung der Vergütungssätze wurde eine jährliche Degression von 9%
- Alle Angaben ohne Gewähr
- Für den Eigenverbrauch von selbst erzeugten PV-Strom gibt es zwei Vergütungstarife: Werden bis 30 Prozent des Solarstroms selbst genutzt, gilt der niedrigere Tarif. Nur für den über 30% hinaus gehenden Anteil wird der höhere Tarif gezahlt