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Photovoltaik

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Aktuelle Einspeisevergütung nach dem Erneuerbaren Energie Gesetz (EEG)

Von Jahr zu Jahr sinkt die Vergütung nach dem EEG für die Stromeinspeisung und den Eigenverbrauch neuer Photovoltaik-Anlagen. Derzeit ist ein Degressionssatz von 9% p.a. angesetzt. Dieser Prozentsatz kann, abhängig vom jährlichen Zubau neuer Photovoltaik-Anlagen (Marktwachstum), von Jahr zu Jahr korrigiert werden. Jedoch ist Ihnen der Vergütungssatz des Jahres der Inbetriebnahme für 20 Jahre, ohne Korrekturen staatlich zugesichert.

Gebäude-und Dachanlagen mit Volleinspeisung

Monat
Größe der Anlage
(Angaben in ct/kWh)

Apr

Mai

Jun

Jul

Aug

Sep

Okt

0 ? 10 kWp

19,50

19,31

19,11

18,92

18,73

18,54

18,36

>10 ? 1000 kWp

16,50

16,34

16,17

16,01

15,85

15,69

15,53

>1 MWp ? 10 MWp

13,50

13,37

13,23

13,10

12,97

12,85

12,71

Landw. Neubauten im Außenbereich **

13,50

13,37

13,23

13,10

12,97

12,85

12,71

 

 

- Zugrunde gelegt für die Berechnung der Vergütungssätze wurde eine jährliche Degression von 9%
- Alle Angaben ohne Gewähr
- Für den Eigenverbrauch von selbst erzeugten PV-Strom gibt es zwei Vergütungstarife: Werden bis 30 Prozent des Solarstroms selbst genutzt, gilt der niedrigere Tarif. Nur für den über 30% hinaus gehenden Anteil wird der höhere Tarif gezahlt