Bilder sagen mehr als Worte.
Überzeugen Sie sich von
unserer Arbeit:
Von Jahr zu Jahr sinkt die Vergütung nach dem EEG für die Stromeinspeisung und den Eigenverbrauch neuer Photovoltaik-Anlagen. Derzeit ist ein Degressionssatz von 9% p.a. angesetzt. Dieser Prozentsatz kann, abhängig vom jährlichen Zubau neuer Photovoltaik-Anlagen (Marktwachstum), von Jahr zu Jahr korrigiert werden. Jedoch ist Ihnen der Vergütungssatz des Jahres der Inbetriebnahme für 20 Jahre, ohne Korrekturen staatlich zugesichert.
Anlagengrößeinbetriebnahme ab: | Bis 30 kW(Cent/kWp) | Größer 30 kW(Cent/kWp) | Größer 100 kW(Cent/kWp) | Größer 1000 kW(Cent/kWp) |
01.01.2011 | 28,74 | 27,33 | 25,86 | 21,56 |
01.07.2011 | 26,15 | 24,87 | 23,53 | 19,62 |
01.01.2012 | 23,8 | 22,63 | 21,41 | 17,85 |
01.01.2013 | 21,66 | 20,59 | 19,48 | 16,25 |
- Zugrunde gelegt für die Berechnung der Vergütungssätze wurde eine jährliche Degression von 9%
- Alle Angaben ohne Gewähr
- Für den Eigenverbrauch von selbst erzeugten PV-Strom gibt es zwei Vergütungstarife: Werden bis 30 Prozent des Solarstroms selbst genutzt, gilt der niedrigere Tarif. Nur für den über 30% hinaus gehenden Anteil wird der höhere Tarif gezahlt