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Photovoltaik

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Aktuelle Einspeisevergütung nach dem Erneuerbaren Energie Gesetz (EEG)

Von Jahr zu Jahr sinkt die Vergütung nach dem EEG für die Stromeinspeisung und den Eigenverbrauch neuer Photovoltaik-Anlagen. Derzeit ist ein Degressionssatz von 9% p.a. angesetzt. Dieser Prozentsatz kann, abhängig vom jährlichen Zubau neuer Photovoltaik-Anlagen (Marktwachstum), von Jahr zu Jahr korrigiert werden. Jedoch ist Ihnen der Vergütungssatz des Jahres der Inbetriebnahme für 20 Jahre, ohne Korrekturen staatlich zugesichert.

Gebäude-und Dachanlagen mit Volleinspeisung

Anlagengröße

inbetriebnahme ab:

Bis 30 kW

(Cent/kWp)

Größer 30 kW

(Cent/kWp)

Größer 100 kW

(Cent/kWp)

Größer 1000 kW

(Cent/kWp)

01.01.2011

28,74

27,33

25,86

21,56

01.07.2011

26,15

24,87

23,53

19,62

01.01.2012

23,8

22,63

21,41

17,85

01.01.2013

21,66

20,59

19,48

16,25

 

- Zugrunde gelegt für die Berechnung der Vergütungssätze wurde eine jährliche Degression von 9%
- Alle Angaben ohne Gewähr
- Für den Eigenverbrauch von selbst erzeugten PV-Strom gibt es zwei Vergütungstarife: Werden bis 30 Prozent des Solarstroms selbst genutzt, gilt der niedrigere Tarif. Nur für den über 30% hinaus gehenden Anteil wird der höhere Tarif gezahlt